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NWB Nr. 28 vom Seite 2639 Fach 17 Seite 2247

Bilanzsteuerrechtliche Berücksichtigung von sog. Nur-Pensionszusagen

BMF reagiert auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung

Jürgen Pitzke

Der entschieden, dass die Zusage einer sog. Nur-Pension, also Versorgungsleistungen, die ohne den vorherigen Bezug von Arbeitslohn gewährt werden, zu einer sog. Überversorgung führt, wenn dieser Vereinbarung keine Entgeltumwandlung zugrunde liegt. In diesen Fällen könne eine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG nicht gebildet werden. Die Finanzverwaltung will diese Entscheidung nicht allgemein anwenden und hat zur bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung von sog. Nur-Pensionszusagen das veröffentlicht. Die Einzelheiten werden im folgenden Beitrag dargestellt.

I. Ausgangslage

1. BFH-Rechtsprechung zu Nur-Pensionszusagen

Der BFH hatte zum Thema „Nur-Pensionszusagen” bereits im Urteil v. - I R 147/93 (BStBl 1996 II S. 204) Stellung genommen. Seinerzeit hatte der I. Senat des BFH die Auffassung vertreten, dass eine Nur-Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer, die auf der Umwandlung des ursprünglich zugesagten Arbeitslohns beruht, als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten und folglich die Einkommenskorrektur auf der körperschaftsteuerlichen Ebene vorzunehmen sei.

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