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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 9 K 1073/04 H (L)

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3, EStG § 8 Abs. 1

Excel-Tabelle kein Nachweis für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Leitsatz

  1. Die Erfassung der Privatfahrten von Arbeitnehmern mit firmeneigenen Kfz in einer Excel-Tabellenkalkulation erfüllt nicht die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, da durch dieses Programm nachträgliche Änderungen weder verhindert noch hinreichend dokumentiert werden.

  2. Der Nachweis der inhaltlichen Richtigkeit der Aufzeichnungen kann nicht durch andere Beweismittel geführt werden.

  3. Die 1%-Regelung ist auch dann anzuwenden, wenn zwar ein Fahrtenbuch geführt worden ist, diesem aber mangels Erfüllung der Ordnungsmäßigkeitsanforderungen keine ausreichende Beweiskraft zukommt.

Fundstelle(n):
WAAAB-36053

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 21.09.2004 - 9 K 1073/04 H (L)

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