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§ 7 EStG Maßgebende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei Leasing-Verträgen; Änderung der amtlichen AfA-Tabelle
Zu der Frage, welche Auswirkungen eine Änderung der amtlichen AfA-Tabelle auf die Zurechnung des Leasing-Gegenstands hat, nimmt der BdF unter Bezugnahme auf das Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung:
Nach dem und v. (vgl. Anhang 21 EStH 1997 unter I. und III.) ist die Zurechnung des Leasing-Gegenstands u. a. abhängig von der Dauer der Grundmietzeit im Verhältnis zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstands. Bei Leasing-Verträgen mit Kaufoption ist daneben das Verhältnis des vorgesehenen Kaufpreises zum Buchwert des Leasing-Gegenstands bzw. bei Verträgen mit Mietverlängerungsoption das Verhältnis der Anschlußmiete zum Wertverzehr des Leasing-Gegenstands unter Berücksichtigung seines Buchwerts maßgebend.
Bei der Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der Ermittlung des Buchwerts auf der Basis der linearen AfA sind grundsätzlich die Festlegungen in der amtlichen AfA-Tabelle maßgebend, die im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Leasing-Gegenstands durch den Leasing-Geber gilt.
Wird nach der Anschaffung oder Herstellung des Leasing-Gegenstands durch den Leasing-Geber und nach Abschluß...