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FG Münster Urteil v. - 8 K 2082/22 GrE

Gesetze: GrEStG § 2 Abs. 1; GrEStG § 1 Abs. 1; BewG § 148 Abs. 1 Satz 1; BewG § 151 Abs. 1; BewG § 157; GrEStG § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

Grunderwerbsteuer

Einbringung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

Leitsatz

Bei der Einbringung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks ist von dem nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GrEStG als Bemessungsgrundlage gesondert festgestellten Grundbesitzwert der kapitalisierte Wert des erworbenen Erbbauzinsanspruchs nicht abzuziehen.

Fundstelle(n):
ErbStB 2024 S. 153 Nr. 6
ErbStB 2024 S. 154 Nr. 6
UVR 2024 S. 172 Nr. 6
VAAAJ-63439

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FG Münster, Urteil v. 15.02.2024 - 8 K 2082/22 GrE

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