Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zuschuss des Bundes für Freiberufler, Selbständige und Kleinunternehmen
FAQ des BMWi gibt Antworten auf Praxisfragen zur Corona-Soforthilfe
Die Bundesregierung hat mehrere milliardenschwere Hilfspakete auf den Weg gebracht, um zu verhindern, dass Freiberufler und Unternehmen in Schieflage geraten. Für Freiberufler, Selbständige und Kleinunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern gibt es zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen [i]Langenkämper, Einkommensteuerliche Behandlung von Zuschüssen, infoCenter, NWB KAAAB-04914 der Corona-Pandemie einen nicht zurückzuzahlenden Sofortzuschuss des Bundes von bis zu 15.000 € im Einzelfall. Die Bundesregierung hat sich insoweit am auf Eckpunkte für „Corona-Soforthilfen für Kleinunternehmen und Soloselbständige“ geeinigt; die gesetzlichen Grundlagen haben Bundestag und Bundesrat am beschlossen (Nachtragshaushaltsgesetz 2020 v. , BGBl 2020 I S. 556). Die für die Anwendungspraxis wichtigsten Fragen und Antworten (vgl. FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – BMWi) sollen kurz dargestellt werden.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Antrags- und Auszahlungsverfahren
[i]Übertragung des Verfahrens auf die LänderDie Soforthilfe ist als freiwillige Zahlung („Billigkeitsleistung“) zu gewähren, wenn Unternehmen aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind. Es besteht also kein Rechtsanspruch auf Leistungsgew...