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Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften – nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG
(1) Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen. (2) Aufwendungen des Gesellschafters aus seiner Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme führen zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung (Bezug: § 17 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 EStG; § 255, § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB; § 26 GmbHG; § 32 Abs. 1, Abs. 3 GmbH a. F.). S. 886
(1) Nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten f...