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Aufhebungsverträge und Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld
Neue Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund geänderter Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit
Aufhebungsverträge können häufig als eine sinnvolle Variante zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht kommen. Jedoch sind Aufhebungsverträge mit einem wesentlichen Risiko für den Arbeitnehmer verbunden – sie können zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen (§ 159 SGB III). Die Bundesagentur für Arbeit hat nunmehr eine aktualisierte Geschäftsanweisung zu § 159 SGB III veröffentlicht. Hierdurch eröffnen sich der betrieblichen Praxis neue Gestaltungsmöglichkeiten für den Abschluss von sperrzeitneutralen Aufhebungsverträgen.
Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:
Aufhebungsvereinbarung – Muster NWB KAAAB-05387
infoCenter „Arbeitsvertrag“ NWB HAAAB-03353
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Gesetzliche Grundlage: Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe
[i]Kumulative VoraussetzungenEine Sperrzeit tritt ein, wenn sich der Arbeitslose versicherungswidrig verhält, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben (§ 159 Abs. 1 Satz 1 SGB III). Im Zusammenhang mit der S. 1589Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dabei insbesondere die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe von Bedeutung (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III). Danach liegt ein versicherungswidriges Verhalten vor, wenn – kumulativ – folgende ...