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Erweiterung des Teilabzugsverbots auf Gesellschafterdarlehen und verbilligte Nutzungsüberlassung
Konsequenzen der Ausdehnung von § 3c Abs. 2 EStG durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz
Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist durch Art. 4 des Zollkodex-Anpassungsgesetzes (vom , BGBl 2014 I S. 2417) für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, erweitert worden. Betroffen sind Substanzverluste von zum Betriebsvermögen gehörenden Darlehen und anderen Forderungen des Gesellschafters einer Körperschaft oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten des Gesellschafters und die unentgeltliche oder teilentgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens an eine Körperschaft. Voraussetzung für die Anwendung des Teilabzugsverbots ist, dass der Steuerpflichtige zu mehr als einem Viertel unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der Körperschaft beteiligt ist oder war. Nachfolgend werden die Rechtsfolgen dargestellt sowie auf Auslegungsprobleme hingewiesen und anhand von Beispielen erläutert.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Anwendung des Teilabzugsverbots
[i]Einschränkung des Abzugs von Betriebsausgaben und WerbungskostenNach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dürfen Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, Veräußerungskosten oder Werbungskosten, die mit dem Teileinkünfteverfahren gem. § 3 Nr. 40 oder Nr. 40a EStG unterlieg...