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Die Änderung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie zum Ausschluss von hybriden Finanzierungsinstrumenten
I. Vorbemerkungen
Hybride Finanzierungen und andere hybride Gestaltungen sind seit der Initiative der OECD und deren Bericht „Aushöhlung von Steuerbemessungsgrundlagen und Gewinnverlagerungen“ („ Addressing Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)“) vom in aller Munde. Die EU-Kommission hat bereits mehr als ein Jahr zuvor eine öffentliche Befragung im Zusammenhang mit doppelter Nichtbesteuerung gestartet und einen Fragebogen herausgegeben, um Informationen zu bestimmten hybriden Gestaltungen einzuholen. Nach zahlreichen und zähen Verhandlungen wurde nun die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie geändert, die bis zum von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen ist.
II. Hybride Gestaltungen
Hybride Gestaltungen sind Transaktionen, die sich die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Finanzinstrumenten, Gesellschaften oder Übertragungen zwischen verschiedenen Ländern zunutze machen. Es besteht die zunehmende Besorgnis bei den Diskussionen in den Gremien der G8-, G20-, EU- und OECD-Staaten, dass hybride Gestaltungen unbeabsichtigte doppelte Nichtbesteuerung („ unintended double non-taxation“) oder Langzeitsteuerabschirmung („ long-term tax deferral“) ermöglichen.
Bei de...