Kein Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG bei WK nach dem im Zusammenhang mit vor dem
zugeflossenen Einnahmen
Leitsatz
Nach dem entstandene Kosten für die Ermittlung von nacherklärten Einkünften aus Kapitalvermögen bei einer Selbstanzeige,
die vor dem zugeflossen sind, unterliegen nicht dem Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG und auch
nicht dem Abzugsverbot für die Kosten einer privaten Einkommensteuererklärung. Sie sind vollständig abziehbar.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AO-StB 2013 S. 170 Nr. 6 BB 2013 S. 1109 Nr. 19 DB 2013 S. 1208 Nr. 22 EFG 2013 S. 1328 Nr. 16 EStB 2013 S. 382 Nr. 10 ErbStB 2013 S. 209 Nr. 7 GStB 2013 S. 339 Nr. 10 KSR direkt 2013 S. 12 Nr. 5 KÖSDI 2013 S. 18404 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 18/2013 S. 1371 NWB-Eilnachricht Nr. 31/2013 S. 2451 ZIP 2013 S. 7 Nr. 21 VAAAE-36241
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