1) Die Regelung des § 8b Abs. 3 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts steht der steuerlichen
Berücksichtigung einer Teilwertabschreibung auf eine annähernd 100%-ige Kapitalbeteiligung an einer in Südamerika ansässigen
Kapitalgesellschaft in 2001 nicht entgegen.
2) Auch eine außerbilanzielle Gewinnerhöhung um 5% der bezogenen Dividenden ist nicht vorzunehmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2011 S. 16 Nr. 26 DStRE 2012 S. 558 Nr. 9 EFG 2011 S. 1651 Nr. 18 IStR 2011 S. 640 Nr. 16 KÖSDI 2011 S. 17649 Nr. 11 Ubg 2012 S. 410 Nr. 6 VAAAD-87573
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