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Grünes Licht für die Rückstellung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
BFH bestätigt Grenze für die Höhe
[i]BFH, Urteil v. 18. 1. 2011 - X R 14/09, BStBl 2011 II S. 496Bei dem Begriff Archiv hat man einen halbdunklen Raum vor Augen, in dem Staub durch die muffige Luft wirbelt und unzählige Akten lagern. Kommt Ihnen bei der Beschreibung dieses ungemütlichen Ambientes unwillkürlich das Steuerrecht in den Sinn? Immerhin sorgte dieses ungemütliche Ambiente in der Vergangenheit bereits für steuerlichen Zündstoff, denn es birgt nicht zu unterschätzendes Potenzial für gewinnmindernde Rückstellungen. [i]Grützner, StuB 13/2011 S. 492Endert/Sepetauz, BBK 8/2011 S. 358; Engelberth, NWB 29/2010 S. 2307Dass für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen eine Rückstellung gebildet werden muss, hat der BFH bereits im Urteil v. - VIII R 30/01 (BStBl 2003 II S. 131) entschieden. Erstmalig äußerte sich der BFH jetzt zur Höhe der Rückstellung: Nach dem Urteil v. - X R 14/09 (BStBl 2011 II S. 496) ist im Regelfall das 5,5-fache des jährlichen Aufwands zu passivieren.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB BAAAB-04768 der infoCenter-Beitrag „Aufbewahrungsfristen” aufrufbar.
I. Der Sachverhalt im
[i]Unstrittige Rückstellung für die Aufbewahrung von GeschäftsunterlagenDer Kläger ist Inhaber einer Apotheke und ermittelt den gewerblichen Gewinn durch Bestandsvergleich nac...