Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktuelle Probleme bei der Besteuerung von Freiberuflern
Einkünftequalifikation und Einkünfteermittlung
Welche beruflichen Tätigkeiten fallen nach Auffassung des BFH in den Anwendungsbereich des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG?
Erzielt ein Steuerberater oder Rechtsanwalt, der als Insolvenzverwalter tätig ist, gewerbliche Einkünfte?
Welche Probleme können bei der Auseinandersetzung freiberuflich tätiger Personengesellschaften auftreten?
Sowohl im Bereich der EDV-Dienstleister als auch bei Berufsbetreuern und Verfahrenspflegern hat der BFH in jüngerer Zeit den Anwendungsbereich des § 18 EStG erweitert. Bei der Einkünfteermittlung bestätigt die jüngere Rechtsprechung die Risiken, die sich bei der Auseinandersetzung freiberuflich tätiger Personengesellschaften ergeben. Der folgende Beitrag beschäftigt sich unter Einbezug der aktuellen Rechtsprechung mit der Besteuerung von Freiberuflern.
Geißler, infoCenter, Selbständige Arbeit NWB MAAAB-36694
I. Einleitung
Bei der Besteuerung von Freiberuflern haben sich aktuelle Entwicklungen sowohl bei der Einkünftequalifikation als auch bei der Einkünfteermittlung ergeben. Zuletzt hatte der BFH insbesondere im Bereich der EDV-Berater und bei der Einkünftequalifikation von Insolvenzverwaltern, Berufsbetreuern und Verfahrenspflegern Gelegenheit...