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Die steuerrechtlichen Folgen einer Mitunternehmerschaft
Auswirkungen auf die Gewinnermittlung und den Umfang des Betriebsvermögens
Bei dem Begriff Mitunternehmerschaft handelt es sich um einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff, d. h. man findet in den Steuergesetzen keine eindeutige Definition hierzu. Vielmehr erfolgte eine Entwicklung des Begriffs durch die Rechtsprechung. Gleichwohl spielt der Begriff der Mitunternehmerschaft u. a. wegen § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG eine große Rolle im Einkommensteuerrecht. Beim Vorliegen einer Mitunternehmerschaft ergeben sich nämlich Auswirkungen sowohl auf die steuerliche Gewinnermittlung als auch auf den Umfang des Betriebsvermögens.
I. Allgemeines
[i]Gehrmann, Mitunternehmerschaft, infoCenter NWB XAAAA-88442 Die wichtigste steuerrechtliche Rechtsfolge einer Mitunternehmerschaft findet sich in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Hiernach sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb
die Gewinnanteile der Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft und einer anderen Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist, und
die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat.
Nach der Rechtsprechung des BFH ist in diesem Sinne Mitunternehmer, wer ...