Produktschulungen und Verkaufstrainings
für Fachhandelskunden keine freiberufliche, sondern gewerbliche
Tätigkeit - Newsletter im Zusammenhang mit Produktschulungen keine
schriftstellerische Tätigkeit
Leitsatz
1. Bei Produktschulungen und Verkaufstrainings, die Kenntnisse
oder Erkenntnisse nicht aufgrund eines für ein bestimmtes Fachgebiet
allgemeingültigen, im Einzelfall abwandlungsfähigen Lernprogramms
vermitteln, sondern auf die Erarbeitung und Entwicklung eines auf
die speziellen Bedürfnisse einer Person abgestellten Programms abzielen,
die den Geschäftsinteressen des Auftraggebers dienen, handelt es
sich nicht um eine Lehrtätigkeit, sondern um eine einzelfallbezogene
beratende Tätigkeit, die als gewerbliche Tätigkeit zu qualifizieren
ist.
2. Die Erstellung eines Newsletters der in unmittelbaren
Zusammenhang mit Produktschulungen, den Geschäftsinteressen des
Auftraggebers dient, stellt keine schriftstellerische, sondern eine
gewerbliche Tätigkeit dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2018 S. 327 Nr. 10 EFG 2018 S. 767 Nr. 9 UAAAG-80292
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht
Nürnberg
, Urteil v. 17.01.2018 - 5 K 391/17
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