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Das neue InvStG: Anwendungs- und Übergangsregelungen
Der Übergang zu den neuen Besteuerungsregelungen unter Berücksichtigung der Verwaltungsauffassung
Mit [i] NWB Seminar „Praxis des Investmentsteuerrechts“ am 13.6.2018 in Stuttgart dem Investmensteuerreformgesetz v. (BGBl 2016 I S. 1730) vollzieht das bisherige Investmentsteuerrecht einen Paradigmenwechsel weg vom investmentsteuerlichen Transparenzprinzip hin zu einer partiellen Körperschaftsteuerpflicht. Der Anwendungsbereich des Investmentsteuergesetzes wird erheblich ausgedehnt und umfasst neben den „klassischen“ OGAW (Organismen für gemeinsame Anlage in Wertpapieren) im Prinzip sämtliche AIF (Alternative Investmentfonds), die unter das Aufsichtsrecht fallen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 InvStG i. V. mit § 1 Abs. 1 KAGB). Durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. (BGBl 2017 I S. 1682) wurden zur Übergangsvorschrift des § 56 InvStG und insbesondere zu Spezial-Investmentfonds einige Änderungen vorgenommen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Letztmalige Ertragsermittlung zum
1. „Harter Schnitt“
a) Ausschüttungsgleiche Erträge nach altem Recht
[i]Überblick über die Investmentsteuerreform vgl. Böcker, NWB 37/2016 S. 2789 Ursprünglich war nicht vollkommen klar, zu welchem Zeitpunkt die nach altem Recht entstandenen Erträge des Fonds den Anlegern zufließen und nach welchen Vorschriften diese zu versteuern sind. Der Gesetzgeber hat diese Fragen umfassend im Rahmen des Steuerumg...