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Einkommensteuer | Besteuerung eines ausländischen sog. „Spin-off“; Bindungswirkung der BFH-Entscheidung im ersten Rechtsgang
(1) Der BFH ist bei einer Entscheidung im zweiten Rechtsgang auch bei einem Wechsel der Zuständigkeit des Senats und bei von den Beteiligten geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken an die Rechtsauffassung des BFH im ersten Rechtszug gebunden. (2) Eine Rückgewähr von Eigenkapital i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG im Rahmen eines „Spin-off“ einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft liegt vor, soweit die Leistungen der Kapitalgesellschaft im Wirtschaftsjahr das Nennkapital und den im Vorjahr festgestellten ausschüttbaren Gewinn übersteigen oder wenn sich dies aus der Bilanz der ausschüttenden Gesellschaft ergibt (Bezug: § 20 EStG; § 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG).
Die Streitsache landete bereits zum zweiten Mal beim BFH. Im ersten Rechtszug hatte der I. Senat mit Urteil vom - I R 117/08 NWB QAAAD-61762 (BFHE 232 S. 15) das F...