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FG Münster Urteil v. - 11 K 4239/07 E EFG 2011 S. 1220 Nr. 14

Gesetze: AO § 129 Satz 1

Verfahren

Frage der Rechtmäßigkeit der Änderung eines bestandskräftigen (ESt-)Bescheides aufgrund fehlerhafter Datenübertragung

Leitsatz

Die Finanzbehörde kann gem. § 129 S. 1 AO Schreibfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines VA unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei fehlerhaft übertragenen Lohnsteuerdaten handelt es sich um eine solche ähnliche offenbare Unrichtigkeit i.S.d. Vorschrift.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1429 Nr. 23
EFG 2011 S. 1220 Nr. 14
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2011 S. 1940
StuB-Bilanzreport Nr. 15/2011 S. 585
UAAAD-83885

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FG Münster, Urteil v. 24.02.2011 - 11 K 4239/07 E

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