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FG Münster Urteil v. - 11 K 4239/07 E EFG 2011 S. 1220 Nr. 14

Gesetze: AO § 129 Satz 1

Verfahren

Frage der Rechtmäßigkeit der Änderung eines bestandskräftigen (ESt-)Bescheides aufgrund fehlerhafter Datenübertragung

Leitsatz

Die Finanzbehörde kann gem. § 129 S. 1 AO Schreibfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines VA unterlaufen sind, jederzeit berichtigen. Bei fehlerhaft übertragenen Lohnsteuerdaten handelt es sich um eine solche ähnliche offenbare Unrichtigkeit i.S.d. Vorschrift.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1429 Nr. 23
EFG 2011 S. 1220 Nr. 14
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2011 S. 1940
StuB-Bilanzreport Nr. 15/2011 S. 585
UAAAD-83885

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FG Münster, Urteil v. 24.02.2011 - 11 K 4239/07 E

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