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Zinsanpassungsklauseln im Aktiv- und Passivgeschäft der Banken
Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Kreditgeschäft
Seit Aufhebung der Zinsverordnung im Jahre 1967 spielen Zinsanpassungsklauseln der Banken in der bankwirtschaftlichen Vertrags- und Formularpraxis im Aktivgeschäft (Kreditgeschäft) und im Passivgeschäft (Einlagengeschäft) eine herausragende Rolle. Zinsanpassungsklauseln verkörpern das der Bank in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig gewährte Recht auf nachträgliche Anpassung des vereinbarten Anfangszinses eines Kredits an gestiegene geld- und kapitalmarktbedingte Refinanzierungskosten. Dieses nur unilateral ausgestattete Recht gilt allgemein als ein Wesensmerkmal marktwirtschaftlicher Kreditprinzipien, es vernachlässigt jedoch den Blick auf die besonderen Risiken der Zinsanpassungsklauseln für den Bankkunden. Diese Risiken verstecken sich hinter inhaltlicher Intransparenz der tatsächlichen Voraussetzungen für eine einseitige und nachträgliche Zinssatzänderung aufgrund vertraglicher Vorformulierung wie „Veränderungen am Geld- und Kapitalmarkt”, „Veränderungen des Zinsniveaus” oder „jeweils durch Aushang bekannt gegebener Zinssatz im Schalterraum der Bank”. Der vorliegende Beitrag soll den in Rechtsprechung und Literatur erreichten Diskussion...