Ungekürzte Eintragung eines Freibetrages auf der
Lohnsteuerkarte (Pendlerpauschale für die ersten 20 km)
Leitsatz
Es bestehen ernstliche Zweifel,
ob die Neuregelung der sog. Pendlerpauschale und die Nichtberücksichtigung
von Wegekosten für die ersten 20 km der Wege zwischen Wohnung und
regelmäßiger Arbeitsstätte verfassungsgemäß sind.
Die Eintragung eines
Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte ist im Wege der Aussetzung der Vollziehung
auch für die Aufwendungen der ersten 20 km zu bewilligen.
Bei ernstlichen
verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Rechtsnorm kann Rechtsschutz im Wege
der Aussetzung der Vollziehung bewilligt werden, es sei denn, schwerwiegende
öffentliche Interessen stehen dagegen.
Die Einschränkung des
vorläufigen Rechtsschutzes ist nur dann anzunehmen, wenn Gemeinwohlbelange
des Staates (etwa drohende staatliche Haushaltsnotlage) berührt sind. Das
öffentliche Interesse an einer geordneten öffentlichen
Haushaltsführung erfordert nicht, dass der Staat ausschließlich von
Lohnbeziehern Vorauszahlungen auf eine mit großer Wahrscheinlichkeit
nicht entstehende Einkommensteuerschuld erhebt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 547 Nr. 9 DStZ 2007 S. 262 Nr. 9 EFG 2007 S. 773 Nr. 10 GStB 2007 S. 121 Nr. 4 INF 2007 S. 285 Nr. 8 KÖSDI 2007 S. 15498 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 12/2007 S. 950 NWB-Eilnachricht Nr. 13/2007 S. 1033 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1595 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1595 UAAAC-40834
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.03.2007 - 7 V 21/07
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