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BBEV Nr. 3 vom Seite 81

Finanzinnovationen – 1. Teil

BFH schränkt die Besteuerung nach der Marktrendite erheblich ein

von Martin Haisch, München

Nach bislang fast einhelliger Meinung konnte ein Privatanleger bei der Besteuerung von Finanzinnovationen zwischen zwei Bemessungsgrundlagen wählen, indem er die sog. Emissionsrendite gegenüber dem FA nicht nachwies. Der BFH hat diesem faktischen Wahlrecht mit den Urteilen v. - VIII R 67/04 NWB NAAAC-34407, und v. - VIII R 43/05 NWB PAAAC-37179 eine Absage erteilt. In einem weiteren Urteil v. - VIII R 62/04 NWB GAAAC-37182 hat der BFH darüber hinaus entschieden, dass Verluste aus innovativen Argentinienanleihen selbst nach der sog. Marktrendite nicht geltend gemacht werden können. Der folgende Beitrag stellt die Auswirkungen für die Beratungspraxis dar.

I. Begriff der Finanzinnovationen

Die Besteuerung der Veräußerung und Einlösung von Finanzinnovationen ist in § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG geregelt. Nach dem abschließenden Katalog des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a bis d EStG sind Finanzinnovationen Schuldverschreibungen und Kapitalforderungen,

  • die bereits vom Emittenten ab- oder aufgezinst sind (z. B. Null-Coupon-Anleihen, Disagio-Anleihen außerhalb der sog. Disagio-Staffel, niedrigverzinsliche Optionsanleihen),

  • die ohne Zinsforderungen oder Zinsscheine be...

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