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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 4 K 1614/22

Gesetze: EStG § 7b ; EStG § 7b Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 52 Abs. 15a; LBauO Rheinland-Pfalz § 63 ; LBauO Rheinland-Pfalz § 67 ; LBauO Rheinland-Pfalz § 70 ; LBauO Rheinland-Pfalz § 74 ; BauuntPrüfVO § 7 Abs. 1 ; BauuntPrüfVO § 7 Abs. 4

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG bei Einreichung von Bauunterlagen außerhalb des Förderzeitraums

Leitsatz

1. Wenn die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit neuen Mietwohnungen nach dem Bauordnungsrecht eines Bundeslandes keine Baugenehmigung erfordert, aber wenn dafür gleichwohl förmliche Bauunterlagen einzureichen sind, so liegt in der Einreichung dieser Unterlagen eine "Bauanzeige" im Sinne des § 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG.

2. Erfolgt diese "Bauanzeige" außerhalb des Förderzeitraums nach § 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG, kann für diese Mietwohnungen keine Sonderabschreibung beansprucht werden, selbst wenn mit deren Errichtung erst innerhalb des Förderzeitraums begonnen wird.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 13/2023 S. 573
BBK-Kurznachricht Nr. 13/2023 S. 573
DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 13
DStRE 2024 S. 646 Nr. 11
TAAAJ-39815

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Online-Dokument

Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 20.04.2023 - 4 K 1614/22

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