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NWB Nr. 4 vom Seite 234

BMF-Schreiben zur Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG

Finanzverwaltung äußert sich zu Zweifelsfragen

Dr. Martin Robisch

[i]Lippross/Janzen, NWB Kommentar „UStAE Aktuell“, Abschnitt 6b, NWB ZAAAH-71775 Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Konsignationslagerregelung in § 6b UStG für Lieferungen in Warenlager zu Abrufzwecken im Gemeinschaftsgebiet hat die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben v. 10.12.2021 (BStBl 2021 I S. 2492) einen neuen Abschnitt 6b.1 sowie diverse weitere ergänzende Änderungen in den UStAE eingearbeitet und darin die Vorschrift aus ihrer Sicht kommentiert. Die Vorschrift des § 6b UStG hat erhebliche praktische Bedeutung, weshalb die Finanzverwaltung im Vorfeld auch einen Entwurf ihres BMF-Schreibens den Verbänden zugeleitet hat (vgl. Stellungnahme der BStBK unter https://go.nwb.de/are5d).

I. Hintergrund

[i]Einführung einer EU-einheitlichen Regelung für Lieferungen in andere Mitgliedstaaten über dort befindliche Lager mit Wirkung zum 1.1.2020§ 6b UStG wurde zum 1.1.2020 durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften eingeführt (BGBl 2019 I S. 2451). Die Vorschrift beruht auf Art. 17a MwStSystRL, der wiederum im Rahmen der sog. Quick Fixes in die MwStSystRL Eingang gefunden hat (vgl. hierzu Futisch in Küffner/Zugmaier, UStG, § 6b Rz. 1 ff.; Lippross/Janzen, UStAE Aktuell, Abschnitt 6b Rz. 1 ff., NWB ZAAAH-71775; Trejo, MwStR 2020 S. 8; Körner, UR 2019 S. 873). Es geht um EU-grenzüberschreitende Lieferungen (Ausgangsseite), die nach zwischenzeitlicher Lagerung der Gegenstände im EU-Ausland ausgeführt werden (deshalb verwenden MwStSystRL und Gesetz den Begriff „Konsignationslagerregelung“). § 6b UStG wird S. 235flankiert von der Verpflichtung zur Meldung von Lagerbestückungen in der Zusammenfassenden Meldung (§ 18a Abs. 6 Nr. 3 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 2a UStG) sowie von besonderen Aufzeichnungspflichten (§ 22 Abs. 4f UStG). Außerdem wird parallel dazu für die Eingangsseite in § 1a Abs. 2a UStG für einen Gleichklang bei Lieferungen über Konsignationslager an deutsche Unternehmer gesorgt (mit besonderen Aufzeichnungspflichten gem. § 22 Abs. 4g UStG).

II. Ausgewählte Einzelheiten des BMF-Schreibens v. 10.12.2021

Die wesentlichen Ausführungen sind in einem neu in den UStAE eingefügten Abschnitt 6b.1 enthalten.

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