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BMF-Schreiben zur Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 234Die Konsignationslagerregelung wurde zum eingeführt (BGBl 2019 I S. 2451). Es geht um EU-grenzüberschreitende Lieferungen (Ausgangsseite), die nach zwischenzeitlicher Lagerung der Gegenstände im EU-Ausland ausgeführt werden. Die diesbezügliche neue Kernvorschrift des § 6b UStG wird flankiert von der Verpflichtung zur Meldung von Lagerbestückungen in der ZM (§ 18a Abs. 6 Nr. 3 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 2a UStG) sowie von besonderen Aufzeichnungspflichten (§ 22 Abs. 4f UStG). Außerdem wird für die Eingangsseite in § 1a Abs. 2a UStG der Gleichklang bei Lieferungen über Konsignationslager an Unternehmer in Deutschland hergestellt.
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Allgemeines
[i]BMF, Schreiben v. 10.12.2021, BStBl 2021 I S. 2492Das (BStBl 2021 I S. 2492) und die damit eingefügten Neuerungen im UStAE enthalten neben grundsätzlichen Erläuterungen bedeutende Hinweise zu praktischen Einzelfragen. Dazu gehören z. B. die Ausführungen zur notwendigen Nichtansässigkeit des Lieferanten im Zielland, zur Berechnung der Zwölf-Monatsfrist, binnen derer die Gegenstände im Konsignationslager geliefert werden müssen, zum möglichen Erwerberwechsel während der Lagerung, zur Anwendbarkeit der Regelung bei Reihengeschäften, zur nicht möglichen Kombination mit der Steuerbefreiung von Einfuhr...