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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 8 K 2641/15 G EFG 2018 S. 465 Nr. 6

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, BewG § 68 Abs. 2 Nr. 2

Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages für Grundstücksunternehmen

Leitsatz

  1. Die Mitvermietung einer Tankstelle mit den dazugehörigen Betriebsvorrichtungen durch die Eigentümerin und Vermieterin des auf dem gleichen Areal errichteten SB Warenhauses stellt keine ausschließliche Verwaltung oder Nutzung von Grundbesitz, sondern eine für die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages bei Grundstücksunternehmen begünstigungsschädliche eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit dar, die für eine wirtschaftlich sinnvoll gestaltete Grundstücksverwaltung nicht zwingend erforderlich ist.

  2. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen in quantitativer Hinsicht als geringfügig angesehen werden kann, ist nicht auf den Anteil der Betriebsvorrichtungen an den Herstellungskosten aller vermieteten Gebäude, sondern allein auf den Teil des Grundbesitzes abzustellen, auf dem sich ein Gebäude sowie dazugehörige Betriebsvorrichtungen befinden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 10 Nr. 33
DStRE 2018 S. 1185 Nr. 19
EFG 2018 S. 465 Nr. 6
GmbH-StB 2018 S. 125 Nr. 4
KÖSDI 2018 S. 20702 Nr. 4
TAAAG-72885

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 29.06.2017 - 8 K 2641/15 G

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