Bewertung einer in ein Betriebsvermögen eingelegten Darlehensforderung
Leitsatz
1) Die Einlage einer Darlehensforderung in ein Betriebsvermögen, die vor ihrer Abtretung im Privatvermögen gehalten wurde,
erfolgt zum Teilwert.
2) Eine Übertragung im Wege der Einlage und damit ein unentgeltlicher Vorgang ist anzunehmen, wenn dem Einbringenden keine
Gesellschaftsrechte gewährt werden, es sei denn dass die Verbuchung auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto oder
als handelsrechtlicher Ertrag oder überhaupt nicht vorgenommen wird, insbesondere auch nicht auf einem Gesellschafterkonto.
3) Allein die Stellung eines Insolvenzantrags führt nicht dazu, dass eine Geldforderung als uneinbringlich anzusehen ist.
4) Bis zum Bilanzstichtag erlangte Kenntnisse über den Wert von Forderungen zum Bilanzstichtag gehen in ihre Bewertung ein.
Fundstelle(n): BB 2014 S. 2674 Nr. 44 EFG 2014 S. 1863 Nr. 21 NWB-Eilnachricht Nr. 46/2014 S. 3450 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2015 S. 190 TAAAE-72745
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Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 12.06.2014 - 13 K 252/11 G,U,F
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