Ertragsteuerliche Behandlung kundenspezifischer Werkzeuge zu deren
Herstellung Werkzeugkostenbeiträge geleistet wurden
Leitsatz
Eine Bilanzierung von kundenspezifischem Werkzeug bei einem Automobilzulieferer aufgrund wirtschaftlichen Eigentums hat nicht
zu erfolgen, wenn der Auftraggeber das zivilrechtliche Eigentum unter Vereinbarung eines Besitzkonstituts erworben hat.
Die Berichtigung zur Nutzung des Werkzeugs während der Laufzeit des Nutzungsvertrages, das Besitzrecht ohne Einzug des Fertigungsauftrages
und der Umstand, dass das Werkzeug nach Ablauf der Produktionsphase verbraucht ist, genügen nicht um wirtschaftliches Eigentum
zu bejahen.
Für die Herstellung des Werkzeugs gezahlte Werkzeugkostenzuschüsse an den Automobilzulieferer sind in vollem Umfang gewinnerhöhend
so erfassen. Die Bildung einer Rückstellung oder die Neutralisierung des Gewinns durch einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten
wegen einer faktischen Verpflichtung zur verbilligten Lieferung gefertigter Serienteile kommt nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1343 Nr. 16 EStB 2013 S. 380 Nr. 10 TAAAE-40889
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 14.08.2012 - 10 K 2697/06
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