Alleinstehender; Doppelte Haushaltsführung; Eigener Hausstand
Rechtsfrage
Reicht im Streitjahr 2001 bei einem Alleinstehenden das erstmalige Einrichten der eigenen Wohnung im elterlichen Haus bei ansonsten kostenfreiem Wohnen und unter Beibehaltung des Lebensmittelpunkts aus, um einen von ihm selbst aus eigenem oder abgeleitetem Recht unterhaltenen eigenen Hausstand im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anzunehmen?
Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, LStR R 43 Abs 5
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.11.2006):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
- Urteil (Zurückverweisung)
Fundstelle(n):
TAAAC-39259