Vorsteuervergütungsverfahren;
Übersendung des Vordrucks USt 1 TN an nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Bevollmächtigte
Rechtsgrundlagen
Die Bescheinigung über die Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Vordruck USt 1 TN dient als Nachweis im Vorsteuervergütungsverfahren in anderen Staaten (vgl. Anlage 1 des BStBl 1999 I S. 192/194; § 61 Abs. 3 UStDV; A 243 Abs. 6 UStR).
Antrag durch eine nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3 oder 4 StBerG befugte Person
Es ist gefragt worden, ob eine nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3 oder 4 StBerG befugte Person für einen in Bayern umsatzsteuerlich geführten Unternehmer die Erteilung des Nachweises der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) – Vordruck USt 1 TN – beantragen kann, um für den Unternehmer in einem anderen Staat einen Antrag auf Vorsteuervergütung zu stellen, wenn der Unternehmer dieser Person eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung der Bescheinigung erteilt hat und die Vollmacht bei der Antragstellung vorgelegt wird.
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung ist zulässig
Die Stellung des Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung nach Vordruck USt 1 TN ist noch keine Hilfeleistung in Steuersachen i. S. d. § 1 StBerG. Sie bereitet lediglich eine Hilfeleistung in ausländischen Steuersachen vor, die nicht dem nationalen Recht unterliegt. Die oben beschriebene Verfahrensweise ist daher zulässig.
Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 7359 - 2 St 3406M
Fundstelle(n):
TAAAB-82461