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BFH 09.06.1999 VI R 143/98

Einkommensteuer; | Sprachunterricht während einer Au-pair-Tätigkeit im Ausland als Berufsausbildung (§§ 31, 32, 62, 63 EStG)

Dem sind folgende Leitsätze beigegeben: (1) Sprachaufenthalte im Ausland, z. B. im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses, können dann als Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG anerkannt werden, wenn sie von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden. (2) Der erforderliche Umfang der Ausbildung richtet sich nach den Gesamtumständen des Einzelfalles. Ist der Sprachaufenthalt im Ausland z. B. in einer Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben oder empfohlen, so ist er i. d. R. anzuerkennen. (3) Im übrigen kann ein begleitender Sprachunterricht von wöchentlich 10 Unterrichtsstunden grds. als ausreichend angesehen werden. Eine geringere Stundenzahl kann im Rahmen einer Gesamtwürdigung ausnahmsweise als unschädlich gewertet werden, wenn der U...

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