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Ausscheiden eines Mitunternehmers als steuerbegünstigte Realteilung?
Mitunternehmerschaft
In jüngster Zeit mehren sich Forderungen, insbesondere aus dem Kreise der rechts- und steuerberatenden Berufe, den Fall des Ausscheidens eines Mitunternehmers aus einer weiter fortbestehenden Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung dem Fall einer steuerneutralen Realteilung einer Personengesellschaft gleichzustellen. Diesen Forderungen ist – wie nachfolgend dargestellt – eine deutliche Absage zu erteilen.
I. Begriff der Realteilung
[i]Realteilung ist eine zur Beendigung der Gesellschaft führende BetriebsaufgabeNach ständiger Rechtsprechung des BFH und nach Auffassung der Finanzverwaltung liegt die Realteilung einer Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) nur vor, wenn die bisherige Mitunternehmerschaft beendet wird und jeder bisherige Mitunternehmer mit den ihm zugeteilten Teilbetrieben oder Einzelwirtschaftsgütern einen eigenen Betrieb fortführt. Nach Ansicht des BFH ist die Realteilung einer Personengesellschaft der Natur der Sache nach eine zur Beendigung der Gesellschaft führende Betriebsaufgabe, die zur Folge hat, dass die in dem Betrieb gebildeten stillen Reserven der Schlussbesteuerung nach § 16 EStG zu unterwerfen sind. Lediglich aus sachlichen Billigkeitsgründen wurde vom BFH hier das Wahlrecht eingeräumt,...BStBl 1982 II S. 456BStBl 1992 II S. 385