Zulässigkeit der Minderung des Gewinns i.S. des § 141 Abs. 1 Nr. 4 AO um eine Ansparrücklage
Leitsatz
1. Die Vorschrift des § 7a Abs. 6 EStG umfasst nicht Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3 EStG, so dass der zur Bestimmung
einer Buchführungspflicht maßgebliche Gewinn i.S. des 141 Abs. 1 Nr. 4 AO nicht um eine Ansparabschreibung zu erhöhen ist.
2. Selbst wenn § 7a Abs. 6 EStG auch Rücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG betreffen würde, wäre neben der Gewinnerhöhung aufgrund
der Bildung einer Ansparrücklage die Auflösung einer Ansparrücklage gewinnmindernd zu berücksichtigen.
Fundstelle(n): BB 2008 S. 552 Nr. 11 BBK-Kurznachricht Nr. 12/2008 S. 604 DStRE 2008 S. 719 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 8/2008 S. 611 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2008 S. 440 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2008 S. 522 SAAAC-69222
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.11.2007 - 7 K 7124/07
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