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Abzugsfähigkeit von Schulgeld
Abzugsverbot von Schulgeldzahlungen gemeinschaftsrechtswidrig
In zwei Verfahren hat der EuGH ( , Schwarz/Gootjes-Schwarz und ) entschieden, dass § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG, der den teilweisen Abzug von Schulgeldzahlungen für den Besuch von Schulen in anderen Mitgliedstaaten generell vom Sonderausgabenabzug ausnimmt, gemeinschaftsrechtswidrig ist.
Dienstleistungsfreiheit beeinträchtigt
Der EuGH differenziert für die Frage, ob die Dienstleistungsfreiheit berührt ist, nach der Finanzierung der Schule. Die Dienstleistungsfreiheit ist nicht berührt, sofern staatliche Schulen ganz oder hauptsächlich aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, da der Staat keine gewinnbringende Tätigkeit aufnehmen, sondern seine Aufgaben gegenüber den Bürgern erfüllen will. Wird dagegen der Unterricht an Schulen überwiegend aus privaten Mitteln finanziert, liegt eine Dienstleistung i. S. des Art. 50 EGV vor.
Durch den Ausschluss der Abzugsfähigkeit eines Teils des Schulgelds für Privatschulen in anderen Mitgliedstaaten entsteht für Steuerpflichtige eine höhere Belastung, wenn sie ihre Kinder auf eine Privatschule in einem anderen Mitgliedstaat und nicht im Inland schicken. In Deutschland wohnende Steuerpflichtige werden d...