Oberfinanzdirektion Karlsruhe - S 0190/3 A - St 335

Haftung nach § 69 AO für Lohnsteuer bei Anfechtbarkeit von Zahlungen durch den Insolvenzverwalter

Bezug:

Mit hat der BFH in dem Verfahren Az.: VII B 244/04 die Beschwerde des Finanzamts gegen den (EFG 2005, 2) als unbegründet zurückgewiesen.

Somit ist bei Haftungsinanspruchnahme nach § 69 AO wegen Nichtabführung von innerhalb der letzten drei Monate vor Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordener Lohnsteuer bei bestehender Anfechtungsmöglichkeit nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO auf Antrag entsprechend Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Gegen das Urteil des Sächsischen (EFG 2005, 1238), das eine Haftung innerhalb des Dreimonatszeitraums des § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO bejaht hat, ist Revision eingelegt worden (Az.: VII R 40/05).

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Oberfinanzdirektion Karlsruhe v. - S 0190/3 A - St 335

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Fundstelle(n):
SAAAB-68052