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Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
(BStBl 2004 I S. 143)
Mit dem (BStBl 2004 I S. 143) hat die FinVerw auf die umfangreiche Rspr. des BFH reagiert und das bisherige Schr. v. - S 2145 (BStBl 1998 I S. 863) modifiziert. Alle nachfolgend aufgeführten Rn. beziehen sich daher auf das . Das Schr. stellt insbesondere den Begriff des häuslichen Arbeitszimmers (Rn. 7) und des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit klar (Rn. 8). Darüber hinaus wird verdeutlicht, was unter einem „anderen Arbeitsplatz” zu verstehen ist (Rn. 11 bis 13). Am Grundsatz, am Inhalt der gesetzlichen Regelung sowie an den drei zu unterscheidenden Fallgruppen hat sich indes nichts geändert.
Der BFH hat in seiner zahlreichen Rspr. den Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung bestätigt. So führt er aus, die Beschränkung des WK-Abzugs (und damit auch des BA-Abzugs) für ein häusliches Arbeitszimmer diene der typisierenden Begrenzung von Aufwendungen, die eine Berührung mit dem privaten Lebensbereich des Stpfl. aufweisen und in einer Sphäre anfallen, die einer sicheren Nachprüfung durch FinVerw und FG entzogen ist (, BStBl 2000 II S. 7, und v. - VI R 82/01, BStBl 2004 II S. 62). Dab...BStBl 2000 II S. 162BStBl 2004 II S. 65BStBl 2004 II S. 59