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OLG München Beschluss v. - 33 Wx 73/23 e

Gesetze: BGB § 2255; BGB § 2258

Leitsatz

Leitsatz:

1. Wird ein privatschriftliches Testament in der Wohnung des Erblassers gefunden und kann ausgeschlossen werden, dass Dritte ungehinderten Zugriff darauf hatten, ist davon auszugehen, dass Veränderungen an der Urkunde vom Erblasser selbst vorgenommen wurden.

2. Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände kann davon ausgegangen werden, dass großflächige Durchstreichungen, die sich über die gesamte Urkunde erstrecken, in Widerrufsabsicht angebracht worden sind.

Fundstelle(n):
ErbBstg 2024 S. 1 Nr. 1
RAAAJ-53434

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG München, Beschluss v. 13.10.2023 - 33 Wx 73/23 e

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