Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Klarstellung zu den finalen Verlusten
Die Schlussanträge des Generalanwalts im EuGH-Verfahren „A/S Bevola, Jens W. Trock ApS ./. Skattenministeriet“
In Deutschland dürfte der Streit um die finalen Betriebsstättenverluste seit der BFH-Entscheidung vom zugunsten der Finanzverwaltung entschieden sein. Nach der überwiegenden Auffassung im Schrifttum hat der BFH in dieser Entscheidung die Rechtsfigur der finalen Verluste aufgegeben. Dennoch verbleiben bei Detailfragen viele Unklarheiten. Dies betrifft insbesondere den offensichtlichen Widerspruch zwischen einer Weitergeltung der Marks & Spencer-Ausnahme und der vom EuGH in der Entscheidung Timac Agro Deutschland GmbH angesprochenen Nichtvergleichbarkeit von Inlands- und Auslandsfall.
Schulz-Trieglaff, Das Ende der finalen Verluste:
Spektakuläre Änderung in der Rechtsprechung des BFH,
StuB
15/2017 S. 593 NWB HAAAG-52162
Auch nach der BFH-Entscheidung vom zu den finalen Betriebsstättenverlusten bleiben Detailfragen offen.
Diese Fragen könnten durch ein derzeit anhängiges dänisches Vorlageverfahren beim EuGH geklärt werden.
Sollte der EuGH sich dem Votum des Generalanwalts anschließen, wäre dies ein Anlass, die Ausführungen des EuGH zur ersten Vorlagefrage in der Entscheidung Timac Agro Deutschland GmbH klarzustellen...