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Das Ende der finalen Verluste: Spektakuläre Änderung in der Rechtsprechung des BFH
Kein Vertrauensschutz auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage
Nach einer weit verbreiteten Auffassung hat der EuGH in seiner Entscheidung vom „Timac Agro Deutschland GmbH“ seine Rechtsprechung zu den finalen Verlusten zumindest für den Anwendungsbereich der abkommensrechtlichen Freistellungsmethode geändert. Der BFH sieht sich nun an diese Rechtsprechungsänderung gebunden. Er hat die Rechtsfigur der „finalen Verluste“ in einer spektakulären Entscheidung vom vollständig aufgegeben. Damit geht ein jahrelanger Streit zwischen Rechtsprechung und Finanzverwaltung zu Ende.
I. Einführung
Beinahe zehn Jahre lang standen sich die Rechtsprechung des BFH und die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zu den sog. finalen Betriebsstättenverlusten unvereinbar gegenüber. Der I. Senat des BFH unterschied entsprechend seinem Verständnis der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung streng zwischen Finalität auf der rechtlichen und tatsächlichen Ebene. Nur wenn die Endgültigkeit des Betriebsstättenverlusts auf einer tatsächlichen Gegebenheit beruht (z. B. Veräußerung oder Schließung der Betriebsstätte) verpflichtete sie den Ansässigkeitsstaat im Rahmen einer „Ausfallbürgsc...