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FG Münster Urteil v. - 6 K 3183/14 F EFG 2017 S. 1594 Nr. 19

Gesetze: EStG § 7g, EStG § 15a

Investitionsabzugsbetrag

Zurechnung eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG bei Personengesellschaften

Leitsatz

1) § 7g EStG ist bei Personengesellschaften betriebs- und nicht personenbezogen auszulegen.

2) Aus der Einheitlichkeit des BV bei Personengesellschaften folgt, dass es im Bereich des Investitionsabzugs für die Prüfung, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für die der Abzugsbetrag in Anspruch genommen ist, ohne Bedeutung ist, ob im Bereich des Gesamthands- oder SBV investiert worden ist.

3) Die Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG hat im SBV zu erfolgen, wenn der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG im SBV in Anspruch genommen worden ist.

4) Der gewinnmindernde Abzug des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG und die gewinnerhöhende Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG erfolgt außerbilanziell.

5) Der Hinzurechnungsbetrag nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG ist bei der Feststellung des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15a Abs. 4 EStG nicht in die Berechnung des nach der Kapitalkontenentwicklung und Kapitalveränderung i.S. des § 15a EStG maßgebenden Verlustes einzubeziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2671 Nr. 45
DStR 2018 S. 6 Nr. 24
DStRE 2018 S. 837 Nr. 14
EFG 2017 S. 1594 Nr. 19
EStB 2018 S. 75 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2017 S. 832
RAAAG-58540

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FG Münster, Urteil v. 28.06.2017 - 6 K 3183/14 F

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