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Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Berechnungsmodus/Befreiungsoptionen
[i]Die Grundsätzlichen Hinweise zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresentgeltgrenze können abgerufen werden unter: www.aokbusiness.de Zahlreiche Fragen in der Beratungspraxis der Krankenkassen und im Rahmen von Betriebsprüfungen zeigen, dass die Thematik der Arbeitnehmer, die die Jahresentgeltgrenze überschreiten (sog. Jahresentgelt-Übergrenzer) zu Verunsicherungen und Fehlinterpretationen führt. Hier für mehr Klarheit zu sorgen, dürfte ein wesentliches Motiv des GKV-Spitzenverbands für die Herausgabe der „Grundsätzlichen Hinweise zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze vom “ gewesen sein. Denn die Hinweise sollen „zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung beitragen und (mehr als bisher) gewährleisten, dass bei gleichgelagerten Sachverhalten unabhängig von der Krankenkassenwahl bzw. -zugehörigkeit gleiche Beurteilungen getroffen oder gleichgerichtete Auskünfte erteilt werden“. Im folgenden Beitrag werden, neben einer Information zur Vorgehensweise bei der Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts (JAE), insbesondere die Folgen des Über- bzw. Unterschreitens der JAE-Grenze dargestellt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
S. 2205