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BFH Urteil v. - VI 332/65 BStBl 1966 III S. 506

Leitsatz

Bringen Eltern ein gesundes Kind, für das sie einen Kinderfreibetrag erhalten, wegen der Verkehrsgefahren mit einem Zweitwagen zur Schule, so sind die Aufwendungen für den Zweitwagen nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigungsfähig. Kosten dieser Art sind durch den Kinderfreibetrag abgegolten.

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 506
BFHE 1966 S. 361 Nr. 86
RAAAB-49418

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 13.05.1966 - VI 332/65

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