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Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2019 – Teil 3: Konsequenzen und Handlungsbedarf nach steuerlichen Änderungen und Rechtsentwicklungen zum Jahresende.
Orientierungen, Planungen und Gestaltungen
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III. Konsequenzen und Handlungsbedarf nach steuerlichen Änderungen und Rechtsentwicklungen zum Jahresende
1. Kapitalgesellschaften: Ausfall von Gesellschafterforderungen
Scheidet ein Gesellschafter mit einer Forderung an die Kapitalgesellschaft, an welcher er beteiligt ist, aus oder wird er aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen, die er für eine Darlehensaufnahme der Kapitalgesellschaft gewährt hatte, führte dies nach Auffassung der Finanzverwaltung unabhängig von der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung der Finanzierungshilfe nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten gem. § 17 EStG auf die Beteiligung, wenn die Finanzierungshilfe nach dem gewährt wurde oder eigenkapitalersetzend geworden ist (vgl. BStBl 2019 I S. 257, in Anwendung der Rechtsprechung, S. 3554vgl. , BStBl 2019 II S. 208; v - IX R 7/17, BStBl 2019 II S. 213; v....BStBl 2019 II S. 194