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Die Unvollkommenheit des § 12 Abs. 5 UmwStG – ein Steuerschlupfloch?
Konsequenzen einer grenzüberschreitenden Hinausverschmelzung
[i]Grundlagen „Verschmelzung“ NWB RAAAE-83079 Während bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen von Körperschaften die innewohnenden stillen Reserven der übertragenden Körperschaft der deutschen Ertragsbesteuerung unterliegen, ist für diese Fälle die steuerliche Behandlung von offenen Reserven (in der Regel das ausgewiesene Kapital auf den Eigenkapitalkonten) nicht eindeutig geregelt. Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit der Problematik der grenzüberschreitenden Verschmelzung hinsichtlich der Besteuerung von offenen Reserven auseinander. Nach einem knappen historischen Exkurs wird dabei kurz auf die Belange des Umwandlungsgesetzes eingegangen. Das Hauptaugenmerk liegt allerdings auf der Normierung des § 12 Abs. 5 UmwStG.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]Grenzüberschreitende Verschmelzungen bei grenzüberschreitendem Zusammenschluss von GesellschaftenEine grenzüberschreitende Verschmelzung ist dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Unternehmen sich gesellschaftsrechtlich und grenzüberschreitend zu einem Unternehmen zusammenschließen. Dabei gehen die Identität und das Vermögen des übertragenden auf das übernehmende Unternehmen über.
Grundsätzlich erfolgen innerstaatliche und grenzüberschreitende Verschmelzungen von Unternehmen aus denselben Gründen, wie z. B. Strukt...