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Tarifbegünstigung bei Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten – ausnahmsweise auch bei Gewinneinkünften
Anmerkung zum BFH-Urteil vom 25. 2. 2014 - X R 10/12
Der BFH [i]BFH, Urteil vom 25. 2. 2014 - X R 10/12 NWB ZAAAE-67436hat mit Urteil vom - X R 10/12 NWB ZAAAE-67436 zur Anwendung der Tarifbegünstigung von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten bei den Gewinneinkünften entschieden. Aus seiner Sicht umfasst, so nun erstmals höchstrichterlich entschieden, der Begriff der „Vergütung“ i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG jeden Vorteil von wirtschaftlichem Wert, den der Steuerpflichtige im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart erzielt. Die gebotene Einschränkung des weiten Tatbestands des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG wird dadurch bewirkt, dass die begünstigten Einkünfte „außerordentliche“ sein müssen. Insoweit muss es sich um die Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten handeln, bei denen eine entsprechende Progressionswirkung typischerweise zu erwarten sein wird. Nicht von vornherein ausgeschlossen sind insoweit sogar Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt werden. Im konkret zu entscheidenden Fall sah der BFH den Ertrag aufgrund der geballten Nachaktivierung von Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen für mehrere Jahre, die aufgrund der vom EuGH entschiedenen Steuerfreiheit der Tätigkeit nötig geworden war, als eine solche tarifbegünstigte Vergütung an.
Ei...