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Umsatzsteuer | Ernstliche Zweifel an der bisherigen BFH-Rechtsprechung zur Umsatzsteuerpflicht für nicht medizinisch indizierte Schönheitsoperationen
Aufgrund des Vorabentscheidungsersuchens des schwedische Högsta förvaltningsdomstolen an den EuGH (C-91/12 NWB LAAAE-32624 „ PCF Clinic AB”, ABl EU 2012 Nr. C 118, 19) ist es ab Veröffentlichung der Vorlageentscheidung im ABl EU ab ernstlich zweifelhaft, ob Schönheitsoperationen, die nicht nachweislich medizinisch indiziert sind, entsprechend der bisherigen BFH-Rechtsprechung ( NWB EAAAB-26258, BStBl 2004 II S. 862) als umsatzsteuerpflichtig anzusehen sind (Bezug: § 4 S. 353Nr. 14 UStG 1999; Art. 13 Teil A Richtlinie 77/388/EWG; Art. 132 MwStSystRL; § 69 FGO).
Der schwedische Högsta förvaltningsdomstolen will u. a. vom EUGH geklärt wissen, ob Art. 132 Abs. 1 Buchst. b und c MwStSystRL so auszulegen ist, dass die dort aufgeführten Befreiungen von der Mehrwertsteuerpflicht auch ästhetische Operationen bzw. ästhetische Behandlungen ...