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Zufluss von Arbeitslohn durch „Zugang zu Gemeinschaftsdiensten”?
Anmerkungen zu den lohnsteuerlichen Folgen des neuen § 13b AÜG
[i]Heinrich, NWB 4/2012 S. 266; Hold, NWB 35/2011 S. 2960 § 13b AÜG bringt durch einen neu gefassten zivil- bzw. arbeitsrechtlichen Anspruch Veränderungen bei der Frage des Zugangs von Leiharbeitnehmern zu Gemeinschaftseinrichtungen und -diensten des jeweiligen Entleihers mit sich. Insbesondere aufgrund der in Fällen des Arbeitnehmerverleihs gegebenen komplexen Dreiecksbeziehung zwischen Mitarbeiter sowie Ver- und Entleiher stellen sich in diesem Zusammenhang vor allem mehrere lohnsteuerliche Fragen, die in der Literatur auch bereits verschiedentlich aufgegriffen wurden. Der vorliegende Beitrag legt dabei seinen Fokus auf die Aspekte, ob überhaupt steuerpflichtige geldwerte Vorteile zufließen und welche Besonderheiten sich daraus ergeben, dass Leiharbeitnehmer regelmäßig einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit nachgehen.
I. Neue Regelung im AÜG
[i]§ 13b AÜG schafft neue Rechte für Leiharbeiter Durch das „Erste Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung” vom (BGBl 2011 I S. 642) wurde mit Wirkung ab u. a. § 13b AÜG in das Gesetz eingefügt. Die Norm kodifiziert neue Rechte für Leiharbeitnehmer. Sie lautet wie folgt:
§ 13b
AÜG – Zugang des Leiharbeitneh...