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Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke bei ATLAS-Ausfuhr
Verwaltungsanweisungen zum Ausfuhrnachweis
Im Jahr 2009 wurden von Deutschland Waren im Wert von 803,2 Mrd. € ausgeführt, die Ausfuhren in Drittländer hatten dabei einen Wert von rund 295 Mrd. €. Deren Befreiung von der Umsatzsteuer hat eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Im Zuge von Änderungen des europäischen Zollrechts und einer weit fortgeschrittenen Entwicklung der EDV im Zollbereich werden Ausfuhranmeldungen für Ausfuhren in Drittländer seit dem bei den europäischen Zollbehörden grds. in elektronischer Form abgegeben. Die deutsche Zollverwaltung hat seit Anfang der 90er Jahre das IT-Verfahren ATLAS eingeführt. Mit ATLAS-Ausfuhr können in diesem IT-Verfahren die Ausfuhranmeldungen in elektronischer Form abgegeben werden. Dies hat einen elektronischen Austausch von Nachrichten zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung zur Folge. Einen Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke in traditioneller Papierform gibt es in ATLAS-Ausfuhr nicht mehr, so dass die Mitwirkung der deutschen Zollverwaltung für einen Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke neu geregelt werden musste. Zudem hat das BMF mit einer Verwaltungsregelung zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes — Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) v. NWB EAAAD-54732 die UStR 2008 aufgehoben. ...