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Der Transfer von einzelnen Wirtschaftsgütern
Überführungen zwischen Betriebsvermögen
§ 6 Abs. 5 EStG regelt aus ertragsteuerlicher Sicht die Bewertung der Entnahme eines einzelnen Wirtschaftsguts aus einem Betriebsvermögen mit der anschließenden Einlage in ein anderes Betriebsvermögen. Der Regelungsinhalt befasst sich folglich mit dem Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen Betriebsvermögen. Bei Erfüllung der im Gesetz genannten Voraussetzungen erfolgt der Transfer zwingend zum Buchwert. Nachfolgend werden die für eine Buchwertverknüpfung bei Übertragungen notwendigen Voraussetzungen erläutert. Im Anschluss daran werden Möglichkeiten der bilanziellen Umsetzung des Transfers eines Wirtschaftsguts vorgestellt. Das Augenmerk liegt dabei auf einer Abbildung des Sachverhalts, bei der das Überspringen stiller Reserven vermieden wird.
I. Überblick und Regelungsbereich
1. Einführung
[i]Transfer von WG zwischen BV ohne Aufdeckung stiller ReservenAnalog dem Mitunternehmererlass gestattet es der Gesetzgeber heute, unter gewissen Voraussetzungen für bestimmte Überführungen oder Übertragungen gem. § 6 Abs. 5 EStG den Buchwert des Wirtschaftsguts auch im aufnehmenden Betriebsvermögen fortzuführen. Durch diese Möglichkeit kann die Aufdeckung stiller Reserven vermieden werden. Die Buchwertfortführung kann jedoch dann nicht ...