Künstlerische Tätigkeit eines Discjockeys:
Eigenschöpferische Leistung durch Mischen und Bearbeiten von
Musikstücken – Verwendung von Plattenteller, Mischpult, CD-Player
und Computer als „Instrumente
Leitsatz
Ein selbständiger Discjockey, der bei Hochzeiten, Geburtstagsfeiern sowie Firmenveranstaltungen überwiegend Musikstücke anderer
Urheber zu Gehör bringt, denen er unter Verwendung von Plattenteller, Mischpult, CD-Player und Computer als „Instrumente“
durch Vermischung und Bearbeitung sowie Hinzufügen von Tönen und Geräuschen einen neuen Charakter verliehen hat, vollbringt
eine eigenschöpferische Leistung, die als künstlerische Tätigkeit zu beurteilen ist.
Fundstelle(n): DStRE 2022 S. 1042 Nr. 17 GStB 2022 S. 38 Nr. 2 KÖSDI 2021 S. 22516 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2021 S. 3093 PAAAH-92309
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 12.08.2021 - 11 K 2430/18 G
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